Die erste Stunde: absperren, fotografieren, Finger weg von der Säge
Bevor es um Geld geht, geht es um Sicherheit. Ein Sturmschaden am Baum ist oft dann am gefährlichsten, wenn der Wind schon wieder nachgelassen hat — weil alle neugierig darunter herumlaufen.
- Gefahrenbereich absperren. Als Faustregel gilt: Unter einem angebrochenen oder schiefen Baum hat niemand etwas zu suchen, und um einen Baum, der umstürzen könnte, halten Sie mindestens seine Höhe als Abstand. Flatterband, Gartenstuhl quer, Kinder und Hund ins Haus. Steht der Baum an einem Gehweg, warnen Sie die Nachbarn.
- Stromleitung im Spiel? Sofort weg. Liegt ein Baum oder Ast auf einer Leitung, fassen Sie nichts an und rufen die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers an; besteht akute Gefahr für Menschen, die 112.
- Fotos machen, bevor irgendetwas bewegt wird. Einmal die ganze Situation mit Abstand, dann die Bruchstelle am Stamm, den Wurzelbereich und jeden Schaden an Dach, Zaun oder Auto. Das Handy speichert Datum und Uhrzeit mit. Diese Bilder brauchen Sie für die Versicherung — und ich brauche sie für eine erste Einschätzung.
- Nichts unter Spannung selbst schneiden. Ein Ast, der verkeilt, gebogen oder eingeklemmt ist, steht unter enormer Spannung. Beim Schnitt schlägt er unberechenbar zurück oder der Stamm reißt auf. Genau bei solchen Aufräumarbeiten passieren die schweren Kettensägen-Unfälle.
Woran Sie erkennen, ob es eilt: Ein Baum, der seit Jahren schief steht, ist meist kein Notfall. Ein Baum, der seit dem Sturm schief steht und an dessen Fuß der Boden aufgerissen oder der Wurzelteller angehoben ist, kann jederzeit fallen. Ebenso gefährlich sind abgebrochene Äste, die noch oben in der Krone hängen.
Wer zahlt? Wohngebäude, Hausrat, Haftpflicht
Die wichtigste Regel vorweg: Bei einem echten Sturm meldet jeder seinen Schaden zuerst bei seiner eigenen Versicherung — und zwar zügig. Als Sturm gilt bei den meisten Verträgen Wind ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h. Ob der in Ihrem Ort erreicht wurde, prüft der Versicherer über die Messdaten des Deutschen Wetterdienstes.
- Wohngebäudeversicherung (mit Sturm-Baustein): zahlt, wenn der Baum Dach, Fassade, Wintergarten oder Carport beschädigt. Viele Verträge übernehmen dann auch das Entfernen und Entsorgen des Baums — oft aber nur des Teils, der auf dem Gebäude liegt, und manchmal nur bis zu einer Höchstsumme. Der umgestürzte Baum mitten auf dem Rasen ist dagegen häufig gar nicht versichert. Schauen Sie in Ihre Bedingungen.
- Hausratversicherung: zahlt für Dinge in der Wohnung — bei Sturm in der Regel nur, wenn zuerst das Gebäude beschädigt wurde, etwa wenn durch das kaputte Dach Regen auf Sofa und Fernseher kommt. Gartenmöbel und Geräte im Freien sind je nach Vertrag nicht oder nur eingeschränkt dabei.
- Teilkasko: Liegt der Ast auf dem Auto, ist das ein Fall für die Kfz-Teilkasko, nicht für die Hausversicherung.
- Haftpflicht: kommt ins Spiel, wenn Ihr Baum bei anderen Schaden anrichtet — aber nur, wenn Sie dafür auch haften. Für Ihr selbst bewohntes Haus deckt das meist die private Haftpflicht ab; bei vermieteten oder unbebauten Grundstücken braucht es oft eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Zum Merken: Ein gesunder Baum, den ein schwerer Sturm umwirft, gilt als Naturereignis — dafür haftet der Eigentümer in aller Regel nicht. Teuer wird es, wenn der Baum vorher schon erkennbar krank oder beschädigt war und niemand etwas unternommen hat. Dann kann der Geschädigte bzw. seine Versicherung beim Eigentümer Ersatz verlangen, weil der seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
Baum vom Nachbarn, Baum von der Straße: Wer ist zuständig?
Ist der Baum des Nachbarn auf Ihr Grundstück gefallen, gilt dieselbe Logik: Ihren Gebäudeschaden meldet zunächst Ihre eigene Wohngebäudeversicherung. Der Nachbar haftet nur, wenn er den Schaden am Baum hätte erkennen müssen — dann holt sich Ihre Versicherung das Geld bei ihm zurück. Wer das Wegräumen bezahlt, wenn niemanden eine Schuld trifft, ist nicht immer eindeutig. Mein Rat aus vielen Dörfern: erst miteinander reden, Fotos austauschen, dann beide Versicherungen informieren. Das erspart den Streit über den Gartenzaun.
Steht der Baum auf öffentlichem Grund — an der Dorfstraße, am Feldweg, in einer Allee —, ist der Eigentümer zuständig: meist die Gemeinde, bei Kreis- und Landesstraßen der jeweilige Straßenbaulastträger. Melden Sie den Schaden bei Ihrer Stadt oder Ihrem Amt, rund um Jördenstorf also beim Amt Mecklenburgische Schweiz in Teterow. Liegt der Baum quer auf der Fahrbahn, ist das ein Fall für Polizei oder Feuerwehr. Selbst Hand anlegen sollten Sie an fremden Bäumen nicht.
Darf ich jetzt überhaupt sägen? Sturm und Fällzeit
Im Oktober stellt sich die Frage kaum: Wir sind mitten in der Fällzeit, das Verbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz gilt nur vom 1. März bis 30. September. Aber Stürme halten sich nicht an Kalender. Die gute Nachricht: Auch im Frühjahr oder Sommer dürfen Sie handeln, wenn ein Baum akut Menschen, Häuser oder Straßen gefährdet. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind ausdrücklich vom Verbot ausgenommen.
Zwei Dinge bleiben trotzdem wichtig. Erstens: Nur so viel wie nötig. Den Hänger herunterholen oder den gekippten Baum entfernen ist Gefahrenabwehr — die gesunde Nachbarlinde gleich mit umzulegen nicht. Zweitens: Ist der Baum durch die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde oder das Naturschutzgesetz des Landes geschützt, informieren Sie Gemeinde bzw. untere Naturschutzbehörde und legen Ihre Fotos vor. Wann überhaupt eine Genehmigung nötig ist, steht in meinem Beitrag Baum fällen in Mecklenburg-Vorpommern: Wann Sie eine Genehmigung brauchen.
Ehrlich gesagt: Wann Sie keinen Profi brauchen
Liegen abgebrochene Äste lose am Boden, frei, ohne Spannung und ohne dass oben noch etwas nachkommen kann, brauchen Sie mich nicht. Zerkleinern Sie sie mit Astschere oder Handsäge und bringen Sie sie zur Grünschnittannahme oder auf den eigenen Kompost. Kleine ausgefranste Aststummel, die Sie vom Boden aus erreichen, können Sie sauber am Astansatz nachschneiden.
Einen Fachmann sollten Sie holen, wenn …
- ein abgebrochener Ast noch in der Krone hängt — sogenannte Hänger fallen ohne Vorwarnung, oft erst Tage später beim nächsten Windstoß.
- der Baum seit dem Sturm schief steht oder der Boden am Stammfuß aufgerissen ist.
- der Stamm gesplittert ist oder eine Gabelung aufgerissen ist.
- der Baum auf Dach, Carport oder Zaun liegt — hier steht fast alles unter Spannung.
Hänger und Baum auf dem Dach: Warum hier Seilklettertechnik zählt
Genau in diesen Fällen kommt meine Seilklettertechnik zum Einsatz. Bei einem Hänger steige ich am Seil gesichert in die Krone, binde den abgebrochenen Ast an und lasse ihn kontrolliert ab, statt ihn einfach fallen zu lassen. Liegt ein Baum auf dem Dach, trage ich ihn von oben Stück für Stück ab — jedes Teil am Seil, damit das Dach nicht noch mehr abbekommt. Wo ein Kran die bessere Lösung ist, sage ich Ihnen das. Den Unterschied erkläre ich im Beitrag Seilklettertechnik statt Kran.
So oder ähnlich sieht das nach einem Herbststurm auf einem Hof bei Neukalen aus: Eine Fichte — als Flachwurzler typisch anfällig für Sturmwurf — hat sich mit dem Wurzelteller angehoben und lehnt mit der Krone auf dem Scheunendach. Die Eigentümer haben alles fotografiert, den Bereich abgesperrt und den Schaden der Wohngebäudeversicherung gemeldet. Die Fichte kommt am Seil Stück für Stück vom Dach, danach wird der Rest am Boden zerlegt. Der Dachdecker kann am nächsten Tag weitermachen, und die Fotos vom Morgen nach dem Sturm liegen der Versicherung schon vor.
Ihr nächster Schritt: ein Foto genügt
Sie müssen nicht wissen, ob Ihr Baum ein Fall für die Säge, die Versicherung oder einfach für den Kompost ist. Schicken Sie mir ein Foto des Schadens — den ganzen Baum mit etwas Abstand und die Bruchstelle oder den Stammfuß. Ich sage Ihnen ehrlich, wie dringend es ist, und komme auf Wunsch kostenlos zur Besichtigung vorbei. Was ich bei Baum und Hecke sonst erledige, steht unter Baum & Hecke. Und wer nach dem Sturm wissen will, ob die übrigen Bäume auf dem Grundstück noch sicher stehen, findet die Antwort im Beitrag Ist mein Baum noch sicher? So läuft eine FLL-Baumkontrolle ab.
Kurz gesagt: Nach einem Sturmschaden am Baum zuerst den Gefahrenbereich absperren, alles fotografieren und nichts unter Spannung selbst schneiden. Schäden am Gebäude zahlt meist die Wohngebäudeversicherung, am Auto die Teilkasko; für den eigenen Baum haften Sie nur, wenn er vorher erkennbar geschädigt war. Bei akuter Gefahr darf auch außerhalb der Fällzeit gehandelt werden. Lose Äste am Boden räumen Sie selbst — Hänger in der Krone und Bäume auf dem Dach gehören in die Hände eines Kletterers.
Autor: Daniel Wolff, Garten- und Landschaftsbau, Jördenstorf. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Das Praxisbeispiel beschreibt einen typischen Ablauf in der Region, keinen bestimmten Kundenauftrag. Was Ihre Versicherung im Einzelfall übernimmt, regeln Ihre Vertragsbedingungen; ob für Ihren Baum Schutzvorschriften greifen, klären Ihre Gemeinde oder die untere Naturschutzbehörde. Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung.